Dagmar Jung-Namyslo ist Mitglied im
Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. (BVI)
Internetseite: www.wohnungsverwalter.de
Der Verband wurde 1983 gegründet. Jeder Verwalter, der hauptberuflich und fachkundig die Immobilienverwaltung betreibt und die Berufsgrundsätze des Bundesfachverbandes anerkennt, kann Mitglied werden.
Im Bundesfachverband haben sich qualifizierte Immobilienverwalter aus ganz Deutschland zusammengeschlossen. Er betreut etwa 400 Verwaltungsunternehmen mit einem Bestand von 480.000 Wohnungen im Wert von ca. EUR 39,8 Milliarden.
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann eine Umzugskostenpauschale beschließen. Diese darf aber nicht unangemessen hoch sein und zu einer Ungleichbehandlung der Wohnungseigentümer führen. BGH, Urteil v. 1.10.2010, V ZR 220/09, veröffentlicht am 29.10.2010
Weiterlesen … BGH: Umzugskostenpauschale in WEG möglich
Der Bundesfachverband Wohnungs- und Immobilienverwalter e.V. (BFW) erhält einen neuen Namen. Der Verband heißt künftig Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. (BVI). Das hat die Mitgliederversammlung bei der BFW-Jahreshauptversammlung am 06.05.2010 in Berlin beschlossen. Als Logo bleibt das bisherige BFW-Dach erhalten und das alte Kürzel wird durch das neue ersetzt. Die Umbenennung muss noch im Vereinsregister eingetragen werden.
Weiterlesen … haufe.de: Aus BFW wird BVI
Dürfen Pflanzen auf den Fenstersims gestellt werden und die Balkonkästen außen am Balkon hängen? "Solange sie innen hängen, gehört es zum ganz normalen Nutzungsrecht des Mieters", sagt Gunnar Horst Daum, Rechtsprofessor an der FOM in Frankfurt. Sind Befestigungen nötig, ist der Vermieter vorher zu befragen. Beim Auszug sind "Bauverletzungen" zu beseitigen, so das Landgericht Nürnberg-Fürth (Az: 7S62 5/89). Auch gegen außen hängende Pflanzen hat ein Vermieter wenig in der Hand, so ein Urteil des Landgerichts Hamburg (Az: 316 S 79/04). Anders ist es, wenn der Vermieter Teil einer Eigentümergemeinschaft ist und diese außen hängende Pflanzen am Haus abgelehnt hat, (Landgericht Düsseldorf, (Az 24 S 203/01).
Hamburger Abendblatt
Weiterlesen … Urteile: Blumenkästen und Balkonpflanzen